Das Budgetbegleitgesetz 2025 hat aus Lohnsteuerperspektive eine neuerlich modifizierte Variante der Mitarbeiterprämie mit sich gebracht.
Für das Jahr 2025 kann eine Mitarbeiterprämie von max. EUR 1.000,00 lohnsteuerfrei ausbezahlt werden - die Mitarbeiterprämie ist jedoch sozialversicherungsbeitragspflichtig und lohnnebenkostenpflichtig. Eine gewisse Vereinfachung verglichen mit 2024 besteht darin, dass die Lohnsteuerfreiheit der Prämie nicht an eine kollektivvertragliche Regelung gebunden ist - es müssen jedoch sachliche betriebsbezogene Gründe für die Gewährleistung vorliegen.
Andere lohnsteuerliche Neuerungen - neben der Erhöhung des Pendlereuros und der Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages usw. umfassen eine Novellierung der Reisegebührenvorschrift (durch ein zeitgleich beschlossenes Gesetzespaket). Dies bringt eine Änderung des Kilometergeldes für Fahrräder und Motorräder mit sich (Senkung von 50 Cent auf 25 Cent/km - gültig ab 01.07.2025). Zudem haben sich Änderungen im Sozialrecht ergeben, wie das "Einfrieren der Geringfügigkeitsgrenze", die auch im Jahr 2025 EUR 551,50 betragen wird.
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