Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen wird von einer einzelnen Person betrieben und verantwortet.
Inhaber und der Betrieb des Unternehmens sind eng verbunden. Betriebsvermögen als auch das Privatvermögen dienen uneingeschränkt zur Haftung für die Schulden des Unternehmens.

Gründung:
Ein Einzelunternehmen entsteht prinzipiell mit der Aufnahme der Tätigkeit, ohne dass es eines speziellen Gründungsaktes oder Vertrages bedarf.
Beachten Sie jedoch allenfalls folgende Erfordernisse:

  • Berufsrechtliche Voraussetzungen / Gewerbe bzw. Bewilligungsansuchen
  • Betriebsanlagengenehmigung
  • Eintragung im Firmenbuch
Gewerbeberechtigung

Die Gewerbeordnung regelt was eine eine gewerbliche Tätigkeit ist und ob eine Gewerbeberechtigung dafür erforderlich ist.
Auskünfte dazu erteilt jede Gewerbeabteilung (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) oder die Wirtschaftskammer, +43590905-0.

Ohne eigene Gewerbeberechtigung, zB für die Zeit bis zur Erlangung der Gewerbeberechtigung, kann ein sog. gewerberechtlicher Geschäftsführers weiterhelfen.
Damit sind jedoch Personalkosten verbunden. Denn muss ein gewerberechtlicher Geschäftsführer muss als voll versicherungspflichtiger Arbeitnehmer mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb angestellt und auch anwesend sein.

Firmenbuch

Gewerbliche Einzelunternehmer unterliegen der Rechnungslegungspflicht iSd Unternehmensgesetzbuches (UGB), sofern der Jahresumsatz vereinfacht gesprochen zwei Jahre lang € 700.000,00 übersteigt. Die Rechnungslegungspflicht löst eine verpflichete Eintragung ins Firmenbuch aus.
Auch ohne Rechnungslegungspflicht ist eine Eintragung in das Firmenbuch freiwillig möglich.

Firma

Als Firma versteht man unternehmensrechtlich den Namen, unter dem der im Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmer am Markt auftritt.

Sozialversicherung

Der Einzelunternehmer ist aufgrund einer Gewerbe- oder anderen Berufsberechtigung durch den Gewerbeschein zur Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer verpflichtet.
Aus dieser Pflichtmitgliedschaft leitet sich eine gesetzliche Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft ab.

Einzelunternehmer, die nicht Pflichtmitglied der Wirtschaftskammer sind, werden als sog. Neue Selbstständige bezeichnet. Eine Versicherungspflicht tritt erst ein, sobald das Einkommen die sog. Versicherungsgrenze überschreitet.

Es gibt Ausnahmemöglichkeiten von der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.

Die Sozialversicherungsbeiträge bemessen sich nach dem im jeweiligen Kalenderjahr erzielten Einkommen. Die Beiträge werden vierteljährlich vorgeschrieben. Eine Arbeitslosenversicherung ist nur über Antrag möglich.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer bemisst sich nach dem jährlichen Gewinn/Einkommen.
Für das laufende Jahr sind vierteljährlich bereits Vorauszahlungen auf Basis einer Gewinnvorschau ans Finanzamt zu zahlen.
Nach Jahresablauf wird mit der Einkommensteuererklärung der tatsächliche steuerliche Gewinn ans FInanzamt gemeldet.
Das Finanzamt erstellt auf dieser Grundlage den Einkommensteuerbescheid, der die tatsächliche Einkommensteuer des abgelaufenen Jahres ausweist. Durch Gegenüberstellung der Vorauszahlungen mit der tatsächlichen EInkommensteuer kommt es entweder zu einer Steuernachzahlung oder einer Gutschrift.

Umsatzsteuer

Einnahmen im Sinne der Umsatzsteuer heißen Umsätze. Diese unterliegen in Österreich abhängig von ihrer Art der Umsatzsteuer, zB 10, 13 oder 20%.
Eine Ausnahme gilt für Unternehmer mit einem Jahresumsatz von € 30.000,00 netto: Ihre Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit (Kleinunternehmer).

Zwischen Unternehmen (business to business / B2B) führt die verrechnete Umsatzsteuer idR zu keiner Mehrbelastung, denn das Unternehmen (nicht z. B. der Kleinunternehmer) kann grundsätzlich jene Umsatzsteuer, die es an seine Lieferanten und Dienstleister bezahlt hat, als sog. Vorsteuer von der Umsatzsteuer der eigenen Umsätze abziehen.
Umsatzsteuer abzüglich Vorsteuer = Zahllast oder Überschuss

Fixtermin für die Zahlung der Umsatzsteuerzahllast beim Finanzamt ist idR der 15. jedes Monats.

Mehr dazu auf den Seiten der Wirtschaftskammer.