Auf Basis eines Ministerratsbeschlusses vom 20. Jänner 2021 ist bei der Investitionsprämie eine Erleichterung im Zusammenhang mit der sogenannten „ersten Maßnahme“ in Vorbereitung. Die Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet, soll von derzeit spätestens 28. Februar 2021 auf den 31. Mai 2021 verlängert werden.
Anträge auf Investitionsprämie müssen jedenfalls bis zum 28. Februar 2021 bei der aws (Austria Wirtschaftsservice) eingebracht werden. Zudem wird gleichzeitig der Investitionsdurchführungszeitraum (Punkt 5.3.4 der Förderungsrichtlinie) jeweils um ein Jahr verlängert: Bei einem Investitionsvolumen von weniger als EUR 20 Mio. bis längstens 28. Februar 2023, bei einem Investitionsvolumen von mehr als EUR 20 Mio. bis längstens 28. Februar 2025.
https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/
https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Sonstiges/aws_Investitonspraemie_-_Ueberblick.pdf