Bei der Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommenssteuer ist es wegen der Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze zu Anpassungen gekommen. Diese haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.
Änderungen in der Kleinunternehmerpauschalierung:
- Höchstbeträge für pauschale Betriebsausgaben: EUR 24.750,00 (bisher EUR 18.900,00)
- Höchstbeträge für Dienstleistungsbetriebe: EUR 11.000,00 (bisher EUR 8.400,00)
- umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze: EUR 55.000,00 brutto (bisher EUR 35.000,00 netto plus Überschreitungsbetrag EUR 5.000,00)
Änderungen in der Kleinunternehmerregelung:
- Inländische Kleinunternehmer, die ab 01.01.25 die Kleinunternehmerbefreiung in einem anderen Mitgliedsstaat in Anspruch nehmen wollen, müssen den Antrag auf Befreiung über das eigens beim BMF eingerichtete Portal stellen.
- Seit Anfang Jänner 2025 steht das Verfahren zur Beantragung der Kleinunternehmerregelung in anderen EU-Mitgliedsstaaten in FinanzOnline zur Verfügung (über „Externe Verfahren/Links“ im Dashboard auf der Hauptseite).
Weitere Informationen dazu haben wir für Sie hier bereitgestellt.
Datum