Reparaturbonus 2024

Die Förderung wird aus Mitteln der Europäischen Union mit insgesamt 130 Mio. Euro sowie mit nationalen Mitteln des Bundes in Höhe von insgesamt 124 Mio. Euro finanziert, davon sind 50 Mio. Euro für Fahrräder vorgesehen. 

Die Förderungsaktion richtet sich an Privatpersonen mit einem Wohnsitz in Österreich. Gefördert wird die Reparatur, Service und Wartung (mit max. 200 Euro) und/oder der Kostenvoranschlag (mit max. 30 Euro) für Elektro und Elektronikgeräte sowie für Fahrräder. Die Geräte müssen sich in privatem Eigentum befinden und dürfen nicht geliehen oder gemietet sein. Eine vollständige Liste aller förderungsfähigen Elektro- und Elektronikgeräte sowie Fahrräder erhalten Sie hier.

Weitere Informationen dazu haben wir Ihnen im Infoblatt zusammengestellt. Wie der Reparaturbonus beantragt werden kann und welche Betriebe diese Aktion unterstützen, finden Sie hier

 

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