Registrierkasse: Jahresbeleg Frist

Falls Sie eine Registrierkasse verwenden und wenn Sie das noch nicht erledigt haben ist folgendes noch in Zusammenhang mit der Registrierkassenpflicht bis 15. Februar 2022 zu erledigen: Zum Abschluss des Geschäftsjahres muss mit jeder Registrierkasse ein Jahresbeleg erstellt werden. Der Jahresbeleg ist identisch mit dem Monatsbeleg für den Dezember. Die Prüfung des Jahresbeleges erfolgt über die Belegcheck-App des Bundesministeriums für Finanzen oder in automatisierter Form über einen Registrierkassen-Webservice.
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