erhöhter Investitionsfreibetrag ab 01.11.2025

Der Investitionsfreibetrag (IFB) wurde bereits 2023 zur Förderung von Investitionen, insbesondere i.Z.m. Ökologisierung wiedereingeführt. Mit dem Investitionsfreibetrag kann mittels bestimmter getätigter Investitionen die Steuerlast für betriebliche Einkunftsarten gesenkt werden, da der Investitionsfreibetrag zusätzlich zur Abschreibung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann.

Um nun die Konjunktur weiter in die Gänge zu bringen, wurde von der Regierung angekündigt (zu weiteren geplanten Maßnahmen siehe den Beitrag in dieser Ausgabe), die Investitionsfreibetragssätze ab dem 1.11.2025 bis zum 31.12.2026 wie folgt zu erhöhen.

  • IFB von 20 % (anstelle von bisher 10 %) der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens,
  • IFB von 22 % (anstelle von bisher 15 %) für Anschaffungen/Herstellungen im Bereich Ökologisierung - im Sinne eines Anreizes für klimafreundliche Investitionen.

Weitere Informationen dazu haben wir HIER  für Sie zusammengefasst. 

Datum