Homeoffice wird zur Telearbeit

In Covid-Zeiten wurde das Homeoffice-Maßnahmenpaket geschaffen. Weil aber Arbeiten außerhalb von Büro und Betrieb grundsätzlich überall stattfinden kann, wird ab 2025 aus Homeoffice nun ortunabhängig Telearbeit.

Ab 1.1.2025 können Telearbeitsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Bestehende Homeoffice-Vereinbarungen bleiben weiterhin gültig, können jedoch um weitere Örtlichkeiten (also nicht nur die eigene Wohnung) erweitert werden. Die Vereinbarung muss wie gehabt schriftlich abgeschlossen werden und kann auch nicht einseitig angeordnet oder eingefordert werden. Darin wird u.a. die Örtlichkeiten der Telearbeit definiert. Das können wie bisher der Wohnsitz des Dienstnehmers als auch von diesem selbst gewählte Örtlichkeiten (wie z.B. Wohnung eines Angehörigen, Co-Working Spaces, Internet-Cafe, Bibliothek, Urlaubsort….) sein. 

Änderungen Sozialversicherung: In diesem Bereich wird zukünftig zwischen Telearbeit im engeren und Telearbeit im weiteren Sinn unterschieden.

Telearbeit im engeren Sinn: im Haupt- oder Nebenwohnsitz des Arbeitnehmers (oder auch Wohnung von Angehörigen oder Coworking-Spaces). Unfallversicherungsschutz greift für die Arbeitsleistung und für den Weg zu diesen Orten.

Telearbeit im weiteren Sinn: alle vom Arbeitnehmer gewählten Tätigkeiten. Versicherungsschutz greift nur für die konkrete Telearbeit. 

Änderungen Steuern: die Homeofficepauschale wird zur Telearbeitpauschale. Der steuerfreie Betrag in Höhe von EUR 3,00 für max. 100 Tage wurde leider nicht erhöht. Ab 2025 wird die gelebte Praxis nun endgültig verankert: es zählen nur jene Tage, die auch am Lohnzettel gemeldet werden. 

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