Budgetbegleitgesetz 2027-2028 im Nationalrat beschlossen

Anfang Juli 2026 ist das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 im Nationalrat beschlossen worden. Dieses Gesetz  sieht einige Verschärfungen im Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht vor. Folgende Aspekte und Sparmaßnahmen sind davon betroffen:

  • Kein Progressionsvorbehalt bei der Erhöhung der Körperschaftsteuer
  • Temporäre Einschränkungen beim investitionsbegünstigten Gewinnfreibetrag
  • Änderungen der Immo-ESt für "Altvermögen"
  • Ausschüttungsfiktion bei Gesellschafterverrechnungskonten
  • Abschaffung von Telearbeitspauschale und von Arbeitsplatzpauschale
  • Keine Valorisierung von Sozialleistungen – Änderungen beim Familienbonus Plus
  • Einführung eines Sachbezugs für rein elektrisch betriebene PKW
  • Außerordentliche Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage
  • Verstärkte Datenübermittlung im Zusammenhang mit Immobilien

Detaillierte Informationen dazu haben wir HIER und HIER für Sie bereit gestellt.

 

 

 

 

 

Datum