Beschlossenes AbgÄG bringt Ausnahmen bei der Belegerteilungspflicht

Kurz vor Weihnachten 2025 ist das Abgabenänderungsgesetz 2025 (AbgÄG 2025) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Quasi in letzter Sekunde wurden noch Abänderungsanträge mitberücksichtigt, die wir Ihnen kurz zusammenfassen:

  • Umsatzgrenze für bestehende Ausnahmen von der Belegerteilungspflicht
  • Erleichterung bei der Ausstellung digitaler Kassenbelege
  • Einführung einer temporären Beleglotterie

Weitere Informationen dazu finden Sie HIER.

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