Spenden wirkt!
Spenden sind freiwillige Zuwendungen und sind damit steuerlich nicht abzugsfähig.
Davon gibt es gesetzlich geregelte Ausnahmen.
1. Begünstigt sind Spenden an bestimmte Organisationen:
Dazu zählen u.a. bestimmte Forschungseinrichtungen, die Österreichische Nationalbibliothek, bestimmte Museen, das Bundesdenkmalamt, bestimmte Organisationen, deren ausschließlicher Zweck die Förderung des Behindertensportes ist, die internationale Anti-Korruptions-Akademie, Freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände.