Angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens kann ein Investitionsfreibetrag (IFB) von 10% bzw. 15% als Betriebsausgabe gemacht werden. Der IFB beträgt 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung oder Herstellung dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen ist, erhöht sich der IFB um 5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Dies wird noch in einer Verordnung genauer geregelt.
Eine vorausschauende betriebliche Steuerplanung lohnt sich:
- Art und den Zeitpunkt von Investitionen
- die optimale Nutzung des IFB und auch des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags
- ertragsteuerliche Progressionsstufen glätten
- uU Dividendenausschüttungen auf einen späteren Finanzierungsbedarf abstimmen
- uU Umsatzsteueroption zur Geltendmachung der Vorsteuererstattung für Investitionen bei land- und forstwirtschaftlichen Vollpauschalierung
Falls sie Investitionen planen, berücksichtigen sie den neuen IFB für 2023.