Sehr viele Schüler und Studenten möchten auch während ihrer Sommerferien etwas dazu verdienen und sind froh, einen lukrativen Ferialjob zu finden. Ihre Eltern fragen sich allerdings dann, wie viel die Kinder verdienen dürfen, ohne dass es Auswirkungen auf ihre Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Studienbeihilfe oder Familienbonus Plus hat.
Das eigene Einkommen der Kinder wirkt sich wie folgt auf die Sozialleistungen aus:
- Bis zum Kalenderjahr, in dem das Kind 19 Jahre alt wird, darf es beliebig viel verdienen, ohne irgendwelche Auswirkungen.
- Ab dem Kalenderjahr, wo das Kind 20 Jahre alt wird, kommt es auf das steuerpflichtige Einkommen des Kindes an. Sollte dies eine bestimmte Zuverdienstgrenze (EUR 15.000,00) übersteigen, dann verringert sich die Familienbeihilfe um den diese Grenze überschreitenden Betrag bis auf Null.
Weitere Informationen dazu stellen wir Ihnen in folgender PDF bereit.
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