Erste Budgetsanierungsmaßnahmen beschlossen

Die Bundesregierung sieht in ihrem Regierungsprogramm mitunter einige steuerliche Änderungen vor. Wichtige Einsparungsmaßnahmen wurden bereits Mitte März 2025 mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die nachfolgend überblicksmäßig dargestellten Änderungen treten größtenteils bereits seit Anfang April 2025 in Kraft:

  • Verlängerung des Spitzensteuersatzes
  • Abschaffung des Umsatzsteuer-Nullsteuersatzes für Photovoltaikanlagen
  • Ausweitung der motorbezogenen Versicherungssteuer für E-Autos
  • Standortbeitrag der Bankenwirtschaft (Bankenangabe)
  • Standortbeitrag der Energiewirtschaft
  • Anhebung der Wettgebühren
  • Anhebung der Tabaksteuer
  • Abschaffung der Bildungskarenz

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