„Die Elektronische Zustellung (E-Zustellung) kommt“

Alle Bundesbehörden müssen den Versand mittels elektronischer Zustellung ab 1.12.2019 ermöglichen. Unternehmen sind mit 1. Jänner 2020 zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung gemäß § 1b E-Government-Gesetz verpflichtet.

  

 

 

1.   Elektronischer Verkehr

Jeder Bürger hat das Recht, Behördenpost elektronisch zugestellt zu bekommen.
Die E-Zustellung erfolgt nicht per E-Mail! 
Unternehmen sind mit 1.1.2020 verpflichtet, an der elektronischen Zustellung teilzunehmen. Ausgenommen sind nur jene Unternehmen, welche keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.

 

Bereits ab 1. Dezember 2019 ist mit elektronischen Zustellungen seitens der Behörden in das Anzeigemodul zu rechnen. 
Die Registrierung erfolgt im Unternehmensserviceportal (USP) über das Anzeigemodul „Mein Postkorb“ unter https://www.usp.gv.at/. Die elektronische Verständigung erfolgt an die elektronische Adresse des Empfängers. Erledigungen der Finanzbehörden gemäß der Bundesabgabenordnung werden weiterhin in FinanzOnline zugestellt und zusätzlich zur Information über das Anzeigemodul „Mein Postkorb“ im USP angezeigt. Zur Nutzung des Anzeigemoduls „Mein Postkorb“ muss das Unternehmen über ein USP-Konto und zumindest einen USP-Anwender mit der Rolle „Postbevollmächtigter“ verfügen.

  

2.   Bitte prüfen Sie für sich folgende Schritte:

 

    1. Bürgerkarte/Handy-Signatur aktivieren: Um E-Zustellungen empfangen zu können, ist eine Authentifizierung erforderlich. Dies erfolgt am besten über Handy-Signatur https://www.handy-signatur.at/ bzw. Bürgerkarte. Es gibt mehrere Möglichkeiten zur Aktivierung: Elektronisch mit den FinanzOnline Zugangsdaten oder persönlich in einer Registrierungsstelle (z.B. in vielen Bezirksstellen der WKO) oder im Finanzamt.

       

    2. Registrierung am Unternehmensserviceportal (USP): Zur Abholung von E-Zustellungen muss das Unternehmen am USP https://www.usp.gv.at/ registriert sein. Die Registrierung ist  mit der Handy-Signatur, über FinanzOnline oder beim Finanzamt möglich. Im Zuge der Registrierung wird ein USP-Administrator des Unternehmens festgelegt.

      1. Einrichtung des Postbevollmächtigten im USP: Der USP-Administrator kann entweder alle E-Government Anwendungen selbst wahrnehmen oder einzelne Funktionen, wie den Postbevollmächtigten, an eine oder mehrere Personen im Unternehmen vergeben. Dieser Postbevollmächtigte kann anschließend mit seinen persönlichen Zugangsdaten die E-Zustellungen für das Unternehmen abholen. 

      2. Registrierung zur elektronischen Zustellung: Sobald im „Teilnehmerverzeichnis“ des USP eine E-Mailadresse vorhanden ist, unter der ein Unternehmen von der E-Zustellung eines Schriftstückes verständigt werden kann, gilt das Unternehmen als registriert. Dies erfolgt zum Großteil automatisch, daher ist nicht immer eine aktive Registrierung erforderlich:

 
Kein weiterer Handlungsbedarf besteht sofern sie bereits sind:

 Teilnehmer von FinanzOnline (die nicht auf die elektronische Zustellung verzichtet haben)

Eine Registrierung zur E-Zustellung muss daher vorgenommen werden, wenn sie noch kein derartiger Teilnehmer sind.

   

  • 3. Überprüfung der Registrierungsinformationen im USP: Im USP können die E-Mailadressen eingesehen, korrigiert bzw. ergänzt werden. Weiters können unter „Mein Postkorb“ (Einstellungen) folgende individuelle Anpassungen vorgenommen werden: Abwesenheiten, Definition der gewünschten Dateiformate, De-/Aktivierung der Weiterleitung in den ERV, Aktivierung der nachweislichen Zustellung unter Verwendung der Bürgerkarte/Handysignatur etc.

 

Zugang zum Unternehmensservice Portal (USP)
https://www.usp.gv.at/
Unternehmensserviceportal Informations-PDF:
https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/Content/files/home/Buergerkarte.pdf

 

Weiterführende Informationen und Quellen:
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort BMDW veröffentlicht auf seiner Internetseite laufend weitere Informationen zur elektronischen Zustellung und zur eZustellung.
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/elektronische-zustellung.html  https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/checkliste-e-zustellung.html
https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/news/ueber_das_usp/451841.html#wer 

Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen aus der Kanzlei
die steuerMAnder

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