Unternehmen, die ab dem 1. 7. 2017 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, können einen Zuschuss zu den Lohnnebenkosten über die Dauer von bis zu drei Jahren und in Höhe von 50 % erhalten. Informationen zum Beschäftigungsbonus sind auf der Seite www.beschaeftigungsbonus.at zu finden, wie z.B. die offizielle Richtlinie und rechts oben im Bereich "Fragen & Antworten" die FAQs zur Antragstellung, Abrechnung und zur Auszahlung des Beschäftigungsbonus. Die Richtlinie und der Fragen-Antworten-Katalog stehen auch zum Download zur Verfügung.
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