Als Reisekosten sind die beruflich veranlassten Ausgaben absetzbar.
Bei der Berechnung der Reisekosten sind je nach Zielland unterschiedliche Tages-/Nächtigungssätze sowie Reisekostenersätze zu berücksichtigen. Anstelle nachgewiesener Ausgaben können Kosten anhand pauschaler Tages-/Nächtigungssätze berücksichtigt werden.
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