Folgendes ist zum Jahreswechsel in Zusammenhang mit der Registrierkassenpflicht zu erledigen:
Zum Abschluss des Geschäftsjahres muss mit jeder Registrierkasse ein Jahresbeleg erstellt werden. Der Jahresbeleg ist identisch mit dem Monatsbeleg für den Dezember. Die Prüfung des Jahresbeleges über die Belegcheck-App des Bundesministeriums für Finanzen oder in automatisierter Form über einen Registrierkassen-Webservice hat bis spätestens 15. Februar 2020 zu erfolgen.
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