Vorsteuervergütung aus einem anderen EU-Land - Einreichung bis 30.09.!

Österreichische Unternehmer können sich unter bestimmten Voraussetzungen Vorsteuern, die in einem anderen EU-Land angefallen sind, über das sogenannte EU-Vorsteuervergütungsverfahren erstatten lassen. 

Der Unternehmer muss den Antrag auf Vorsteuervergütung elektronisch über FinanzOnline bis zum 30.09. des Folgejahres, in dem die Vorsteuern angefallen sind, einreichen. D.h. für Vorsteuern, die im Jahr 2023 angefallen sind, muss der Antrag bis zum 30.09.2024 eingereicht werden. 

Der Antrag muss folgende Informationen erhalten:

  • Daten des Antragstellers
  • Zeitraum, für den die Vorsteuervergütung beantragt wird
  • Daten zu getätigten Käufen oder den in Anspruch genommenen Dienstleistungen

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

 

Datum