Jobticket - Neuregelung

Mit dem Bundesgesetzblatt I 18/2021 wurde § 26 Z 5 EStG dahingehend abgeändert, dass ab 1. Juli 2021 der Dienstgeber dem Dienstnehmer eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte steuerfrei zur Verfügung stellen kann, oder die entsprechenden Kosten steuerfrei ersetzt. Welche Jobtickets sind nun ab 1. Juli abgabenfrei? Wie eingangs beschrieben, kann - wie bisher - der Dienstgeber selbst eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein öffentliches Verkehrsmittel erwerben und dem Mitarbeiter als Jobticket zur Verfügung stellen oder - und hier die Neuerung - dem Dienstnehmer die Kosten für erworbene Fahrkarten ganz oder teilweise ersetzen. Voraussetzungen für die Abgabenfreiheit ist, dass das Ticket zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist und für einen längeren Zeitraum gilt. Somit sind Einzelfahrscheine und Tagestickets NICHT von dieser Begünstigung erfasst. Sind obige Voraussetzungen im Sinne § 26 Z 5 EStG erfüllt, dann sind die Kostenersätze auch DB-, DZ- und KommSt-frei. Sind die mit der Abrechnung Juli übernommenen Kosten einer Jahreskarte für den Zeitraum Oktober 020 – September 2021 abgabenfrei? Nein, da die neue Regelung erst ab der Verlängerung der Jahreskarte gilt. Somit gilt die Begünstigung erst ab Oktober 2021, da hier eine neue Jahreskarte gelöst wird.
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