Energiekostenzuschuss II

Der Energiekostenzuschuss II fördert Mehraufwendungen für Energie, welche im Zeitraum 1. 1. - 31. 12. 2023 gegenüber 2021 angefallen sind.
Für den Zuschuss ist eine Voranmeldung (bis 2.11.2023) und die spätere Antragseinbringung in einem vorgegebenen Zeitfenster (ab 9.11.2023 avisiert) nötig.

Beim EKZ II muss die Förderung einen Betrag von mindestens 1.500 Euro pro Förderperiode (2 Förderperioden 1.1.-30.6. und 1.7.-31.12.2023) erreichen.
Dies entspricht also einem Energiekosten-Mehraufwand (Strom, Erdgas, Treibstoffe, Wärme/Kälte, Dampf und NEU auch Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel) von mindestens 3.000 Euro pro Förderperiode (Förderhöhe 50% der Mehrkosten).

Mehr Infos auf www.aws.at

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