Im Advent und zB für die Sternsinger wird traditionell viel gespendet.
Spenden an begünstigte Spendenempfänger sind grundsätzlich bis zu 10% des laufenden Gewinnes bzw.
bis zu 10% des laufenden Jahreseinkommens als Betriebsausgabe/Sonderausgabe steuerlich absetzbar.
Spenden, die bis zum 31.12. überwiesen werden, wirken sich noch für heuer steuerlich aus.
Link zur Liste der begünstigten Spendenempfänger
Datum