Registrierkassen - Jahresendbeleg bis 15.02.25

Zum Jahresende müssen Unternehmerinnen und Unternehmer noch den Jahresbeleg für jede ihrer Registrierkassen erstellen. Der Dezember-Monatsbeleg ist gleichzeitig auch der Jahresbeleg. Die Erstellung des Jahresbeleges erfolgt nach dem letzten getätigten Umsatz bis zum 31.12.2024, den Ausdruck müssen Sie für sieben Jahre aufbewahren. Denken Sie auch an die Sicherung auf einem externen Datenspeicher. Für die Prüfung des Jahresendbeleges mit Hilfe der Belegcheck-App ist bis zum 15.02.2025 Gelegenheit. Für webservice-basierte Registrierkassen werden diese Schritte automatisch durchgeführt. 

 

 

 

Datum