Änderungen im Arbeitsrecht durch EU-Transparenzrichtlinie

Die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie ins Österreichische Recht bringt einen Mehraufwand für Arbeitgeber mit sich. Diese Umsetzung erfolgte in Österreich am 28. März 2024 –  Alle ab dem 28. März neu abgeschlossenen Arbeitsverträge bzw. freie Dienstverträge sind von folgenden Neuerungen betroffen:

  • Erweiterung der Mindestinhalte beim Dienstzettel und beim Auslandsdienstzettel
  • Erhöhte Informationspflicht
  • Recht auf Mehrfachbeschäftigung
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung gilt als Arbeitszeit
  • Kündigungsschutz und Benachteiligungsverbot bringt eine weitere Verbesserung für Arbeitnehmer

Die gesamte Information zu diesem Thema finden Sie auf: https://steuermander.at/index.php/klienteninformation?kicat=1&navcat=1&art_id=2797&

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