Seit 20.5.2020 Nachmittag ist er online.
Ein Zuwarten mit der Antragstellung kann im Einzelfall im Hinblick auf die Auswahl des jeweiligen Betrachtungszeitraumes (ein bis drei zusammenhängende Monate im Zeitraum 16.3. bis 15.9.) und der noch zu erwartenden Klarstellungen uU sinnvoll sein.
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