Beschäftigungsbonus für zusätzliche Arbeitsplätze

Unternehmen, die ab dem 1. 7. 2017 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, können einen Zuschuss zu den Lohnnebenkosten über die Dauer von bis zu drei Jahren und in Höhe von 50 % erhalten. Informationen zum Beschäftigungsbonus sind auf der Seite www.beschaeftigungsbonus.at zu finden, wie z.B. die offizielle Richtlinie und rechts oben im Bereich "Fragen & Antworten" die FAQs zur Antragstellung, Abrechnung und zur Auszahlung des Beschäftigungsbonus. Die Richtlinie und der Fragen-Antworten-Katalog stehen auch zum Download zur Verfügung.

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